| Unsere Ziele |
Honorargerechtigkeit herstellen – Vergütung schützen
Wir, die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen erbringen den überwiegenden Teil der psychotherapeutischen Versorgung in Bayern. Um das leisten zu können, braucht es auch eine sichere und verlässliche wirtschaftliche Basis, sonst sind unsere Praxen und damit die psychotherapeutische Versorgung in Gefahr.
Um unser wirtschaftliches Auskommen zu sichern, bedarf es immer noch enormer Anstrengungen. Wir müssen weiterhin darum kämpfen, dass die gesetzlich gebotenen und höchstrichterlich bestätigten Vorgaben eingehalten werden, um so das unbedingt notwendige Niveau unserer Honorierung zu halten.
Zugleich besteht die Gefahr, dass die bestehende Vergütung durch Sparmaßnahmen geschmälert wird. Die geplante Streichung der Neupatientenregelung ist ein Beispiel dafür, dass das aktuelle Vergütungsniveau keine Selbstverständlichkeit ist und dass selbst bei uns, die wir am Ende der Einkommensskala im KV-System stehen, Einsparungen vorgenommen werden sollen.
Das gilt es abzuwenden, gerade in der aktuellen Situation, in der auch wir die steigenden Energiepreise und die hohe Inflationsrate in unseren Praxen und in unserem Alltag zu spüren bekommen.
Wir wollen für unser wirtschaftliches Auskommen kämpfen, indem wir für Honorargerechtigkeit eintreten und unsere Vergütung vor Einsparungen schützen.
Psychotherapie braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Wir als Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen – ob niedergelassen oder angestellt tätig – brauchen, um unsere Patient*innen gut behandeln zu können, sichere und verlässliche Rahmenbedingungen. Ein ständiges Hin und Her, das Streben nach einer vorgeblichen „Effizienz“ ist störend und bewirkt genau das Gegenteil dessen, was gute Versorgung braucht. Wir sind dauernd damit beschäftigt, eine Veränderung nach der anderen umzusetzen, sind mit Bürokratie befasst und weniger damit, Patient*innen sachgemäß zu behandeln. Menschen werden krank, weil sie noch effizienter werden sollen – in den Anforderungen, die im Behandlungsalltag an uns gerichtet werden, darf sich genau dieses krankmachende Effizienzstreben nicht wiederholen. Wir brauchen stattdessen Stabilität und Verlässlichkeit.
Das bedeutet:
- Erhalt fester Stundenkontingente
- Sinnfreie TI Anwendungen – nein danke
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erst nach Wirksamkeitsnachweis
- Datenschutz ohne Kompromisse
- Qualitätssicherung – so nicht
- Komplexversorgung – Beteiligung auf Augenhöhe und ausreichend vergütet
- Einmischung der Krankenkassen zurückweisen
- Investorengeführte Praxisstrukturen müssen unterbunden werden
- Erhalt der Freiberuflichkeit und Eigenständigkeit der Praxen
- Versorgung entwickeln und ausbauen
- Psychotherapeutische Versorgung: Vertrauensvoll und persönlich
- Politisch und ökologisch handeln
Erhalt fester Stundenkontingente
Sinnfreie TI-Anwendungen – Nein danke
Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) bedeutet einen enormen Mehraufwand für unsere Praxen, der die Abläufe mehr behindert als unterstützt. Es werden Anwendungen eingeführt, die nicht ausreichend erprobt und überprüft, sondern anhaltend störanfällig sind. TI ist mehr Hindernis als Unterstützung, TI eilt von Desaster zu Desaster. Es werden enorme Ressourcen entzogen: Einerseits binden die Ärgernisse einer ungeeigneten Technik persönliche Aufmerksamkeit, andererseits ist zu bedenken, dass dem Gesundheitssystem enorme Finanzmittel entzogen werden, ohne dass gültige Berechnungen vorliegen, ob die Ausgaben sich jemals amortisieren. Fest steht jedenfalls, dass die so verausgabten Finanzmittel nicht für die unmittelbare Versorgung der Patient*innen zur Verfügung stehen, und das gerade jetzt, wo sie für den Erhalt einer flächendeckenden ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung der Menschen in unserem Land so dringend gebraucht werden. Es scheint, als habe das Wohl von Technologiekonzernen Vorrang vor dem der Patient*innen.
Wir meinen: TI und ihre weiteren Anwendungen müssen einen therapeutischen Nutzen erkennen lassen und nicht sinnfrei Aufwand und Kosten verursachen, wie das bislang der Fall ist. Wir brauchen eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, die vom Bedarf der Praxen ausgeht. Nur digitale Anwendungen, die Arbeitsabläufe vereinfachen, Zeitersparnis bringen und die Versorgung verbessern, dürfen eingeführt werden. Die Verschwendung von Ressourcen muss gestoppt werden. Wir fordern, dass bei der Entwicklung digitaler Anwendungen psychotherapeutischer Sachverstand einbezogen wird.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erst nach Wirksamkeitsnachweis
Wir meinen: Patient*innen werden schlicht zu „Versuchskaninchen“, die Verordnung einer DiGA, deren Auswirkungen unzureichend überprüft sind, ist ethisch fragwürdig und muss unterbunden werden. Unsere Patient*innen brauchen qualifizierte Behandlung durch uns Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ggf. selbst über den Einsatz einer DiGA entscheiden. Unsere Patient*innen brauchen keine Experimente.
Für detailliertere Ausführungen, die uns die Hamburger Kolleg*innen zur Verfügung gestellt haben, klicken Sie bitte hier.
Datenschutz ohne Kompromisse
Die Digitalisierung in der Gesellschaft und in unserer beruflichen Tätigkeit nimmt zu und es wird immer wichtiger, dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Fortwährend erscheinen neue Anwendungen, die elektronische Patientenakte (ePA) steht vor der Tür und wird in puncto Datenschutz besonders brisant. Die Vergangenheit hat gezeigt: Eine ausreichende Datensicherheit ist nicht gegeben. So wurde in Finnland ein Versorgungsnetz mit Daten von etwa 40.000 Patient*innen gehackt, die Daten waren zugänglich. In einem anderen Fall wurde bei einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ein Leck entdeckt, aus dem persönliche Daten hätten abfließen können. Angeblich sei dies nicht erfolgt.
Sogar den Anbietern der ePA und der Telematikinfrastruktur (TI) scheint ihr eigenes Angebot nicht sicher zu sein: Sie stellen zwar die digitalen Angebote zur Verfügung, verlagern allerdings die Verantwortung für die Sicherheit der Daten letztlich auf die Praxen und damit auf uns. Das dürfen wir nicht zulassen. Psychotherapie braucht einen geschützten Rahmen. Darum treten wir ein für einen Datenschutz, der keine Kompromisse macht und unseren Patient*innen Sicherheit gibt.
Qualitätssicherung – so nicht
Für Leser, die sich näher informieren möchten, verweisen wir auf diesen Beitrag, den wir von unseren Kolleg*innen in Hamburg übernehmen konnten.
Komplexversorgung – Beteiligung auf Augenhöhe und ausreichend vergütet
Die Überlegungen, Patient*innen mit einem komplexen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf besonders in den Fokus zu nehmen, sind nachvollziehbar. Die Ausgestaltung der dafür beschlossenen Vorgaben, die in einer eigenen Richtlinie festgelegt sind, sind jedoch in verschiedener Hinsicht ungenügend:
Die Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen ist reguliert und braucht Koordination. Von einer solchen Aufgabe sind jedoch Praxen ausgeschlossen, die keinen vollen Versorgungsauftrag nachweisen. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar: Wieso ist man nicht für eine Koordinationsaufgabe geeignet, wenn man nur mit einem hälftigen Sitz an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt? Die Richtlinie ist auch ungeeignet, weil uns die differenzialdiagnostische Kompetenz, die wir täglich praktizieren, quasi abgesprochen wird. In der Richtlinie ist vorgesehen, dass ein*e Patient*in erst nach einem Gespräch bei einem/einer Facharzt/-ärztin an diesem Versorgungsmodell „Komplexversorgung“ teilnehmen kann. Das ist keine Beteiligung auf Augenhöhe, es ist vielmehr Subordination. Wir sind davon überzeugt, sehr wohl diagnostische Fragen klären und ggf. andere Behandler*innen einbeziehen zu können. Die Komplexrichtlinie ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht ungenügend: Im Rahmen einer Mitwirkung an einer Zusammenarbeit nach dem Modell der Komplexrichtlinie sind zahlreiche, komplexe und zeitintensive Aufgaben zu erledigen, der eine Vergütung entgegensteht, die einem solchen Aufwand nicht im Geringsten entspricht.
Wir brauchen strukturelle Veränderungen, die uns ein gleichberechtigtes Mitwirken ermöglichen und wirtschaftlich klare Verbesserung ergeben. Der zusätzliche Aufwand der Leistungen in der Richtlinie zur Komplexversorgung muss vergütet werden. Auch werden wir besonders die Gefahr im Auge behalten, dass die Komplexrichtlinie als neuer Standard der psychotherapeutischen Versorgung etabliert werden könnte, der unsere Möglichkeiten einschränkt und letztlich die Therapiefreiheit untergräbt.
Den Text zur Komplexrichtlinie finden Sie hier.
Investorengeführte Praxisstrukturen müssen unterbunden werden
Einmischung der Krankenkassen zurückweisen
Es ist bekannt, dass Krankenkassen immer mehr in Behandlungsabläufe eingreifen oder gar versuchen, diese in die Hand zu nehmen: Sie rufen Patien*innen an, erkundigen sich nach der Behandlungszufriedenheit und machen eigene Behandlungsvorschläge, Krankenkassenmitarbeitende können DiGAs verordnen und damit in die Behandlung selbst eingreifen. Sie wollen bestimmen, übersehen dabei aber, wie sehr sie den Patient*innen auch schaden können. Waren es früher noch einzelne Fälle, so hat bis heute die Anzahl solcher Behandlungseingriffe deutlich zugenommen. Damit könnte die unmittelbare Patientenversorgung sukzessive in die direkte Obhut der Krankenkassen kommen und ausschließlich nach deren Regeln ablaufen. Die ambulante Versorgung könnte also unter ihre Regie fallen. Das können wir nicht zulassen – stattdessen gilt es, die Gestaltungshoheit über die psychotherapeutische Versorgung zu behalten und selbst eine differenziertere Bedarfsplanung zu entwickeln.
Erhalt der Freiberuflichkeit und Eigenständigkeit der Praxen
Die Begrenzung von investorengeführten Versorgungsstrukturen ist nötig für den Erhalt von Freiberuflichkeit und Eigenständigkeit. Wir freiberuflichen Psychotherapeut*innen sind die Garant*innen einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung. Es gilt die Freiberuflichkeit und die Eigenständigkeit unserer Praxen zu erhalten, inhabergeführte Praxen besonders zu schützen. Nur so kann die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung auf Dauer ausgebaut und aufrechterhalten werden.
Versorgung entwickeln und ausbauen
Erfreulicherweise hat sich die Versorgung von Patient*innen mit neurologischen Symptomen mit der Einführung der neuropsychologischen Therapie deutlich verbessert. Mit der vor kurzem erfolgten Aufnahme der Systemischen Psychotherapie in den GKV-Leistungskatalog ist ein weiteres Verfahren hinzugekommen, welches zur Verbesserung der Versorgung beiträgt. In beiden Verfahren ist jedoch noch Versorgungsbedarf vorhanden, ebenso in den weiteren Richtlinienverfahren. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass mehr Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen werden und die Versorgung mehr Fahrt aufnimmt. Dies gilt neben den bereits genannten Verfahren für sämtliche Richtlinienpsychotherapieverfahren.
Psychotherapeutische Versorgung: Vertrauensvoll und persönlich
Psychotherapie lebt durch uns als Behandler*innen, sie lebt durch die Begegnung und die Auseinandersetzung mit einem Gegenüber. Digitale Angebote können solches nicht leisten. In einer immer unpersönlicher werdenden Welt braucht es eine Behandlung, die von Mensch zu Mensch geschieht. Wir begegnen unseren Patient*innen als Mensch und als Expert*in. Wir wollen, dass die Versorgung persönlich und vertrauensvoll bleibt – und nicht durch vollständig digitale Angebote ersetzt wird.