| WAHLVERFAHREN |
Die Wahlregeln für die Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Kürze:
Sie haben die Möglichkeit der Listenwahl, des Kumulierens und des Panaschierens. Und es gibt dazu die Möglichkeit der Kombination aus den 3 Varianten. Wichtig ist dabei, dass nicht mehr als insgesamt 5 Stimmen vergeben werden.
Listenwahl: Ankreuzen eines Wahlvorschlags
Kumulieren: Einzelstimmvergabe und Häufeln
Sie möchten eine bestimmte Liste – hier: Psychotherapeuten-Bündnis Wahlvorschlag (Ordnungsnummer) 2 – wählen, dann machen Sie zuerst ein Kreuz in der Kopfzeile. Damit ist gesichert, dass die Stimmen dieser Liste zugerechnet werden.
Im zweiten Schritt kann die Stimmenzahl innerhalb einer Liste an einzelne Kandidat*innen vergeben werden, jedoch maximal 3 Stimmen an eine Person. Damit können Sie einzelne Kandidat*innen innerhalb einer Liste nach vorne häufeln. So können Sie die entsprechende Anzahl an Kreuzen beim Namen des/der gewünschten Kandidaten/in setzen. Beachten Sie dabei: Beim Kumulieren darf die maximale Stimmenzahl von 5 nicht überschritten werden.
Panaschieren
- Der Wähler legt den Stimmzettel in den Umschlag, der den Aufdruck „Stimmzettel für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns vom … [einsetzen: Datum des ersten Tages der Wahlfrist] bis … [einsetzen: Datum des letzten Tages der Wahlfrist] trägt und verschließt den Umschlag.
- Der verschlossene Umschlag für den Stimmzettel wird daraufhin in das Rücksendekuvert mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns“ gelegt.
- In das Rücksendekuvert wird weiter der unterschriebene Vordruck über die eidesstattliche Erklärung (§ 13 Absatz 1 Satz 4) eingelegt.
- Das Rücksendekuvert ist vom Wähler zu verschließen und von ihm an den Landeswahlausschuss zu senden.
- Das Rücksendekuvert muss vor Ende der Wahlfrist beim Landeswahlausschuss eingehen.
Psychotherapeuten Bündnis, Wahlvorschlag (Ordnungsnummer) 2!
Auf diese Weise helfen Sie mit, dass wir Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen als engagierte und starke Gruppierung in der Vertreterversammlung auftreten und für unser aller Interessen eintreten können.
Dafür bereits jetzt herzlichen Dank!