Unsere Vergütung zu sichern und zu entwickeln ist eine unserer wichtigen Aufgaben. Es gilt darauf zu achten, dass die höchstrichterlichen Vorgaben eingehalten werden. In dem Zusammenhang haben wir uns dafür eingesetzt, dass Nachzahlungen an uns PP und KJP ausbezahlt werden, welche sich aus den BSG-Urteilen und der Umsetzung durch den Bewertungsausschuss ergeben haben. Das ist uns gelungen, es wurde zügig nachvergütet. Insgesamt hat sich durch verschiedene Maßnahmen die Honorarhöhe erfreulicherweise nach oben entwickelt. Zugleich galt es darauf zu achten, dass die Vergütung den höchstrichterlichen Vorgaben entspricht. Dauernde Aufmerksamkeit war gefragt. Es gibt jedoch auch heute noch Anlass zur Sorge, dass unsere Vergütung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Darum werden wir – wie in der Vergangenheit auch – Widerspruchsvorlagen bereitstellen, um juristische Ansprüche auf eine Nachzahlung aufrecht erhalten zu können. Eine ausreichende Vergütung unserer Leistungen steht uns für unsere Arbeit zu. Sie ist die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung, denn nur Praxen, die wirtschaftlich bestehen können, können existieren und in der psychotherapeutischen Versorgung der Menschen mitwirken und präsent sein.